Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

HTH International Media Organisation GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der HTH International Media Organisation GmbH (nachfolgend „HTH“) und ihren Kunden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn HTH ihnen nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

(3) Gegenüber Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.

§ 2 Leistungsangebot

(1) HTH erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Geschäftsbereichen:

  • Events & Medienproduktion: Veranstaltungsorganisation, Durchführung von Ausstellungen, Konzerten und Festivals, Verleih und Montage von Veranstaltungstechnik (Ton-, Licht- und Bühnentechnik), Film-, Video-, Audioproduktion sowie Foto- und Medienproduktionen.
  • Logistik & Living: Transport- und Umzugsdienstleistungen, Logistik sowie die Kurzzeitvermietung und Beherbergung.
  • Marketing & IT: Werbung, Marketing, Grafik- und Webdesign, Software- sowie KI-gestützte Lösungen.

(2) HTH ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung geeigneter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote von HTH sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch HTH, durch Unterzeichnung eines schriftlichen Einzelvertrages oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise exklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug durch Unternehmer (B2B) ist HTH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz) sowie den Ersatz angemessener Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.

(4) Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen ist HTH berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, HTH sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Liefer- und Fristtermine entsprechend.

§ 6 Liefertermine und Weiterverrechnung von Änderungen

(1) Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.

(2) Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsabschluss sind gesondert zu vergüten. Hierdurch entstehende Mehrkosten und Terminverschiebungen gehen zu Lasten des Kunden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Alle gelieferten Waren, Datenträger und Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von HTH.

(2) Sämtliche von HTH erstellten Konzepte, Designs, Logos, Programme, Webseiten, Fotos, Filme, Texte und sonstige Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG).

(3) Der Kunde erhält an den Arbeitsergebnissen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, nicht übertragbares Werknutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Rahmen. Eine Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung bedarf der schriftlichen Zustimmung von HTH.

§ 8 Software und KI-Lösungen

Für von HTH entwickelte oder bereitgestellte Software-, Web- und KI-Lösungen übernimmt HTH keine Gewährleistung für einen unterbrechungs- oder fehlerfreien Betrieb, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Wartungsvereinbarungen getroffen wurden.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmen (B2B) beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Leistungserbringung.

(2) Unternehmer sind verpflichtet, gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen unverzüglich gemäß § 377 UGB zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 7 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

(3) HTH steht primär das Recht zur Verbesserung oder zum Austausch zu.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) HTH haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist (außer bei Personenschäden) ausgeschlossen.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust sowie Produktionsausfälle ausgeschlossen.

(3) Die Haftung von HTH ist im B2B-Bereich der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert des betroffenen Einzelvertrages beschränkt.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) verarbeitet.

§ 12 Höhere Gewalt

HTH haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungspflichten infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Stromausfälle oder Cyberangriffe).

§ 13 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von HTH in Wien, Österreich.

(2) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(3) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: August 2026